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GENEHMIGUNGSBESCHLUSS FÜR DIE AUSBILDUNG VON SPÜRHUNDEN ZUM AUFSPÜREN VON INVASIVEN EXOTISCHEN SÜSSWASSERSCHILDKRÖTEN



Es ist offiziell!

Bald reisen wir für die Ausbildung von Spürhunden zur Bekämpfung dieser invasiven Art in der Schweiz nach Spanien!

Wir arbeiten bereits seit 4 Jahren an diesem sehr saisonalen und anspruchsvollen Projekt, welches nun mit einem längeren Aufenthalt in Spanien in die Endphase der Ausbildung geht. Wir werden sowohl Hunde für das Auffinden von Gelegen weiter ausbilden als auch Hunde für das Finden von adulten Schildkröten.

 Wusstest du, dass wir für unsere Arbeit fast immer Bewilligungen benötigen?

Besonders wenn lebende Tiere involviert sind, sind die gesetzlichen Auflagen (zu Recht!) sehr streng. Dabei wird kein Unterschied gemacht, was das Ziel der Ausbildung ist! Das Schweizer Gesetz schreibt vor, dass IMMER wenn lebende (Wirbel-)Tiere für die Ausbildung von Spürhunden nötig sind, eine Tierversuchsbewilligung vorhanden sein muss! Eine solche Bewilligung wird selten oder gar nicht an Privatpersonen ausgestellt und man muss ein überzeugendes Konzept und eine fundierte Begründung vorlegen können. Dies gilt für ALLE Projekte, unabhängig davon, ob man z.B. nach Igeln oder vermissten Haustieren aller Art mit seinem Hund sucht. Es gelten immer dieselben Gesetze, auch wenn Haustiere oder Tiere aus Auffangstationen, Zoos oder ähnlichem involviert sind - vorausgesetzt, man trainiert mit lebenden Tieren!

In den letzten Wochen haben wir uns gefühlt nur mit dem Einholen diverser Bewilligungen befasst, denn selbst wenn wir nicht invasiv arbeiten bzw. nicht nach lebenden Tieren suchen (z.B. bei der Suche nach Losung), sind verschiedene Genehmigungen erforderlich!

 Die Ausbildung und der Einsatz von Artenspürhunden erfordert viel Fachwissen, sorgfältige Planung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um den Schutz und das Wohl der Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Ausbildung verantwortungsvoll und effektiv durchgeführt wird.

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